Inhalt des Flugscheines den Sie vor dem Flug unterzeichnen




"Die Beförderung bei unseren Tandemflügen unterliegt NICHT den Haftungsbestimmungen der Verordnung über den Lufttransport vom 17.08.2005. Die Haftung des Piloten bzw. des Vertragspartners gegenüber dem Passagier wird mit der Abgabe des Flugscheines vertraglich beschränkt auf CHF 72'500.-- für Tod oder Körperverletzung und CHF 2'000.-- für Verlust oder Beschädigung mitgeführter Sachen. Leistungen, die dem Schadenersatz-Anspruchberechtigten aus der vom Piloten oder vom Luftfahrzeughalter abgeschlossenen Passagierunfallversicherung ausgerichtet werden, sind im vollen Umfang an Schadenersatzzahlungen aus Haftpflichtansprüchen anzurechnen."  [zurück]
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